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1.             Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der         Dienstleistungsfirma TodoBARATO – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem       Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche             Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen            widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2.           Vertragsgegenstand

2.1          Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,              individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewolltund wird nicht begründet.

 2.2          Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt    der           Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.3          Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

3.            Zustandekommen des Vertrages

3.1         Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines    Kundenauftrags durch

den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.

Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

3.2          Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen             Auftrag beschrieben.

 

4.           Vertragsdauer und Kündigung

4.1        Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2         Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart.

4.3         Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt                      beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im

Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet der Auftraggeber nach

Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

 

5.            Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1          Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelistetenAufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.

 5.2          Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner     Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die       Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

5.3          Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht        möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

 5.4          Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige                Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt,

es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der          Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder

Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide

Parteien zu gewährleisten.

5.5         Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form                      Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines        Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung

durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich

mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine

umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei           vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der

Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen     Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer           Änderungsvereinbarung

schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

6.            Preise und Zahlungsbedingungen

6.1          Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach                 Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung auf Zeit- und Materialbasis monatlich fällig

und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

 

6.2          Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in         Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden           Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des    Leistungsumfangs.

6.3           Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

6.4           Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von

30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.

 

7.             Haftung

7.1          Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den               gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für

leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für

die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

7.2          Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der        Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher      Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

8.            Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem                  anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus  diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

9.            Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer

Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung

soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der

Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht

zuwider läuft.

 

 

 

Todobarato  | Mangelnomo@aol.com // Tel.: 06851/82648
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